Im Prinzip kann jeder Immobilienmakler werden. Der Beruf macht formal keine Ausbildung, Studium oder Schulabschluss zur Voraussetzung. Allerdings benötigt man sowohl eine behördliche Zulassung, die u.a. auch von einer Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts abhängig gemacht wird und natürlich jede Menge Fachwissen. Ohne soziale Kompetenz, Marktwissen und hohen Einsatz wird ein Makler kaum erfolgreich werden können. In der Regel wird der Makler-Beruf nach einer Ausbildung oder Lehrgängen (auch im Fernstudium absolvierbar) ergriffen. IHK-Prüfung möglichBei der IHK kann man eine Prüfung zum „Immobilienmakler IHK“ ablegen, auf die man sich mit Lehrgängen vorbereitet. Jemand, der nicht in den Beruf arbeitet und sich nicht darauf vorbereitet, wird allerdings die Prüfung auch nicht bestehen. Geprüft werden u.a.:
Unterschied zwischen Immobilienmakler und ImmobilienkaufmannFür den Immobilienmakler ist keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben, während man die Prüfung zum Immobilienkaufmann nach einer dualen dreijährigen Ausbildung ablegen kann. Aber auch als Immobilienmakler ist es unerlässlich, sich umfassend zu schulen und weiterzubilden. Ständige Aufnahme neuen Wissens ist unabdingbar, da sich auch rechtliche Rahmenbedingungen immer wieder ändern. Formelle Anforderungen an ImmobilienmaklerUm ein Gewerbe als Immobilienmakler anzumelden und die erforderliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zu erhalten, braucht man:
Während man für die Anmeldung vieler anderer Gewerbe oft nur eine kleine zweistellige Gebühr bei der Gemeinde zahlen muss, ist die Anmeldung zum Immobilienmakler mit einer meist vierstelligen Gebühr verbunden – überdies mit einer besonders intensiven Prüfung.
Vom Immobilienmakler zum ImmobilienfachwirtWer Immobilienmakler ist, kann sich auch zum Immobilienfachwirt weiterbilden und eine entsprechende Prüfung bei der IHK ablegen. Das geht schon mit einer kaufmännischen Ausbildung in einem anerkannten Beruf und mindestens einjähriger Berufspraxis, – wenn man das erforderliche Wissen gelernt hat, was häufig in Kursen und Fortbildungen vermittelt wird. Oder z.B. auch in Fernstudiengängen. Legt der Immobilienmakler auch diese Prüfung ab, darf er sich Immobilienfachwirt (IHK) nennen.
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