In der Schweiz gibt es keinen nationalen Mindestlohn, aber viele Berufe haben einen Mindestlohn, der entweder durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder durch einen kantonalen Mindestlohn festgelegt wird. GAVs sind Verträge, die von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam vereinbart werden und die für alle Arbeitnehmer in einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Betrieb gelten. Sie legen unter anderem den Bruttolohn fest, der nicht unterschritten werden darf. Allerdings sind nicht alle Arbeitgeber bereit, mit Gewerkschaften zu verhandeln und so sind nur rund ein Drittel der Arbeitnehmer in der Schweiz durch einen GAV geschützt. Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Mindestlohn, der im GAV festgelegt wurde. Für die übrigen Arbeitnehmer kann ein kantonaler Mindestlohn relevant sein. In den letzten Jahren hat sich auf kantonaler Ebene in der Mindestlohnpolitik einiges bewegt. Der Kanton Neuenburg hat 2017 als erster Kanton in der Schweiz einen allgemeinen staatlichen Mindestlohn von 19.70 CHF pro Stunde eingeführt. Im Jahr 2022 beträgt der Mindestlohn 20.08 CHF pro Stunde. Andere Kantone wie Jura, Genf und Basel-Stadt haben ähnliche Projekte geplant oder bereits umgesetzt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Umsetzung von kantonalen Mindestlöhnen nicht einfach ist und es in einigen Fällen zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung kommen kann. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können durch die Einführung von Mindestlöhnen belastet werden. Es gibt auch Debatten darüber, ob ein nationaler Mindestlohn eingeführt werden sollte, um die Unsicherheit und die Unterstützung der Arbeitnehmer zu verbessern. Die Sozialpartner können jedoch nicht für alle Arbeitnehmer einen GAV abschließen, hauptsächlich für diejenigen, die in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten. In diesem Fall können kantonalen Mindestlöhne eine Lösung sein. Einige Kantone haben bereits kantonalen Mindestlöhne eingeführt, wie zum Beispiel Neuenburg, Jura und Genf. Die Höhe des Mindestlohns variiert von Kanton zu Kanton und kann unterschiedlich für verschiedene Branchen gelten. Obwohl die Einführung von kantonalen Mindestlöhnen ein Schritt in die richtige Richtung sein kann, gibt es auch Kritik an diesem Ansatz. Einige argumentieren, dass ein nationaler Mindestlohn eingeführt werden sollte, um die Unsicherheit und die Unterstützung der Arbeitnehmer zu verbessern. Ein nationaler Mindestlohn würde sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer in der Schweiz einen angemessenen Lohn erhalten, unabhängig davon, in welchem Kanton sie arbeiten und welche Branche sie tätig sind. Es würde eine gewisse Sicherheit und Unterstützung für Arbeitnehmer bieten, vorwiegend für diejenigen, die in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten, die keinen GAV haben. Ein nationaler Mindestlohn würde auch dazu beitragen, die Lohnungleichheit zu verringern und eine gewisse soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Andere argumentieren, dass ein nationaler Mindestlohn die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beeinträchtigen könnte, vornehmlich für kleine und mittlere Unternehmen. Es gibt auch Bedenken, dass ein nationaler Mindestlohn dazu führen könnte, dass Arbeitgeber Arbeitsplätze abbauen, um die Kosten zu senken. Es gibt also Argumente sowohl für als auch gegen einen nationalen Mindestlohn in der Schweiz, und es bleibt abzuwarten, ob die Regierung und die Sozialpartner in Zukunft einen nationalen Mindestlohn einführen werden. |